Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Kamml, Martina

Leitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abwasser, Personalwesen, Standesamt

Alle Leistungen