Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Strohhammer, Sabine

Geschäftsleitung, Leitung Bauamt, Kämmerei

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Aicher, Margot

Bauamt

erreichbar Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr

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