Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
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Stand 23.01.2024
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Kamml, Martina
Leitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abwasser, Personalwesen, Standesamt
- 08685 77939-16
- 08685 77939-30
- E-Mail senden
- E 09