Verkehrssicherungspflicht
Die Gemeinde informiert, dass schadhafte Bäume im Gemeindegebiet Kirchanschöring aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht markiert wurden. Eine blaue Markierung weißt auf dürre Äste hin, eine rote Markierung auf die Empfehlung zum Entfernen des Baumes. Sofern auch private Bäume gekennzeichnet wurden, welche sich in der Nähe der des öffentlichen Verkehrsraum befinden, bitten wir diese Markierungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht aber beim Grundstückseigentümer. Dieser hat regelmäßig eigenverantwortlich Kontrollen und ggf. Maßnahmen durchzuführen.
Gemeinde Kirchanschöring
Rathausplatz 2
83417 Kirchanschöring